Präventionskurse Yoga

 

Bedingungen für die Teil-Erstattung der Kursgebühr der Präventionskurse der Krankenkassen:

Von den 10 angebotenen Terminen müssen Sie mind. 80%, d.h. 8 mal innherhalb des angekündigten Kurszeitraumes teilgenommen haben, sonst entfällt der Zuschuss der Krankenkassen. Die Lehrer führen hierfür Teilnehmerlisten. Am Ende des Kurses stellt Ihnen die zertifizierte Lehrerin des Studios ein Teilnahmeformular der ZPP (Zentralen Prüfstelle für Prävention) aus, das Sie dann gemeinsam mit dem Zahlungsbeleg, bzw. dem Bankauszug bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bestehende Puls Yoga 10er Karten und reduzierte Angebote können wir leider nicht verrechnen, da sie nicht den Anforderungen der Krankenkassen genügen.
Die Erstattung beträgt maximal 75 €.

Nicht genutzte Krankenkassenstunden können für andere Puls Yoga Kurse, innerhalb von vier Monaten nach dem ersten Kursbesuch genutzt werden, verfallen also nicht, aber können nicht bei der Krankenkasse abgerechnet werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

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